FRANKFURT | Es gibt Fragen, die immer wieder gestellt werden, wenn es um Wohlfahrtsorganisationen und deren Aktivitäten geht. Hier sind die Fragen, die oft an die Mitarbeiter und die Ehrenamtlichen der Frankfurter Tafel gestellt wurden, kompakt beantwortet von Uli Lühr.

Erhält In Deutschland nicht jeder genug zum Leben – vom Staat?

Nein. Wer heute soziale Unterstützung als HARTZ-IV-Empfänger erhält, kennt die Antwort: Wegen der Kürzungen reicht es vorne und hinten nicht. Und viele schämen sich für ihre Armut. Sie trauen sich nicht und scheuen sich, bei Ämtern Anträge zu stellen, ihre Armut beweisen zu müssen. Anderen wollen keine Bürokratie; sie wollen einfach nur etwas zu essen. Der Hunger kommt nicht nur einmal im Monat.

Wieso führt der Staat Ihre Leistungen nicht aus, z.B. über die Sozialämter?

Schnelle Hilfe muss zeitnah organisiert sein und darf nicht von “Feierabend” geprägt sein. Das erfordert hohe persönliche Einsatzbereitschaft und Flexibilität der Mitarbeiter. Ein solches Engagement ist im Öffentlichen Dienst in der Regel nicht zu erwarten. Das ist Fakt. Unsere Hilfe funktioniert nur wegen der hohen persönlichen Motivation jedes Einzelnen; auch weil sie nicht an starren Regelarbeitszeiten und Bezahlungsanspruch festmacht. Die Aufgaben der staatlichen Stellen sind bereits weit gefächert und werden aus Kostengründen weiter reduziert.

Ist die Frankfurter Tafel e.V. eine Einrichtung der Stadt Frankfurt am Main?      

Nein, wir sind keine städtische Einrichtung, sondern ein als gemeinnützig anerkannter eingetragener Verein. Einzelheiten sind in der Satzung beschrieben.

Ist die Frankfurter Tafel eine Selbsthilfeorganisation?

Nein. Die Bedürftigen selbst sind nicht in der Lage, sich die Lebensmittel im ausreichenden Umfang zu beschaffen. Von Einzelnen ist der Aufwand der Besorgung und Verteilung nicht zu betreiben. Und Lebensmittelmärkte würden auch nichts an Einzelpersonen abgeben. Die Tafel-Idee der Lebensmittelverwertung funktioniert nur, wenn wir es machen.

Besteht ein Rechtsanspruch auf die Versorgung mit Lebensmitteln durch die Frankfurter Tafel e.V.?

Nein! Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Leistung der Frankfurter Tafel e.V. Alle Leistungen werden von Freiwilligen aus reiner Nächstenliebe erbracht.

Sind Lebensmittel, bei denen das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) abgelaufen ist, nicht schlecht und verdorben?

Nein, nicht sofort. Das MHD sagt nur etwas darüber aus, wie lange eine Ware mindestens haltbar sein muss, wenn sie korrekt gelagert wird. Wird es überschritten, variiert der zeitliche Verfall von Produkt zu Produkt sehr stark – bei Milch geht das beispielsweise ganz schnell, bei Konserven kann das Jahre dauern. Wir von der Frankfurter Tafel wählen sorgfältig aus; auf haltbarkeitskritische Lebensmittel wie Fisch verzichten wir. Bevor es die MHD-Regelung gab, haben die Menschen an einer Speise gerochen oder ein wenig davon probiert und dann entschieden, ob sie diese noch essen wollten oder nicht. Mit dem MHD haben viele Menschen verlernt, auf ihre Sinne zu vertrauen. Sie werfen zuhause Produkte weg, die noch völlig in Ordnung sind, nur weil das MHD überschritten ist. Sie könnten diese bedenkenlos genießen, solange Geruch und Geschmack einwandfrei sind. Der Lebensmittelhandel hat keinen Ermessenspielraum und muss die Produkte bereits vor dem MHD aus den Regalen nehmen.

Unterstützen Sie mit uns die Frankfurter Tafel. Das Finanzamt erkennt den Vereinen aufgrund ordnungsgemäßer Vereinstätigkeit Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit zu. Damit sind alle Spenden von der Steuer absetzbar.

Hier das Spendenkonto des Vereins:
IBAN: DE91 5019 0000 0077 0089 26 bei der Frankfurter Volksbank – BIC: FFVBDEFF
Ihre Spende mit dem Stichwort: „DER FRANKFURTER“ würde uns freuen. Danke.

(Text:PM/WEB / Foto: Frankfurter Tafel  e.V.)

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