Echte Chancen für Kinder, Entlastung für Familien

(Frankfurter Kinderbüro) Ihre Kinder wollen im Kindergarten oder der Schule zu Mittag essen, Fußball spielen oder mit anderen auf eine Klassenfahrt fahren? Hinter der unscheinbaren Abkürzung „BuT“ verbirgt sich gleich ein ganzes Paket an Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche aus einkommensärmeren Familien. Ein Paket, das sich sehen lassen kann!

Unterstützt werden gezielt Kinder ab 0 Jahren und Jugendliche, wenn ihre Eltern ein kleines Einkommen haben oder eine der folgenden Sozialleistungen erhalten: Kinderzuschlag, Wohngeld, Bürgergeld, Sozialhilfe, Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Alle Kinder haben ein Recht auf Bildung und darauf, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Das ist allerdings oft mit Kosten verbunden. Das Bildungs- und Teilhabepaket übernimmt zum Beispiel Kosten für Ausflüge im Kindergarten, Mittagessen in Schule und Kindertagesstätte oder bezuschusst Kosten von Kursen an der Musikschule oder im Verein. Sogar Erwachsene bis 25 Jahre ohne eigenes Einkommen werden unterstützt, wenn sie in die Schule gehen.

Die BuT-Leistungen im kurzen Überblick zusammengefasst:

• Klassenfahrten und Ausflüge: Die Kosten für eintägige Ausflüge sowie mehrtägige Fahrten der Schulen und Kindertagesstätten werden übernommen.
• Schulmaterial: Damit Schülerinnen und Schüler mit den nötigen Materialien (z.B. Stifte, Hefte) ausgestattet sind, gibt es einen Zuschuss jeweils zum Beginn des ersten Schulhalbjahrs und des zweiten Schulhalbjahrs.
• Fahrkarten für Bus und Bahn ab der 11. Klasse: Ist eine Beförderung zur nächstgelegenen Schule erforderlich und werden die Fahrtkosten nicht anderweitig übernommen, kann die Fahrkarte für Bus und Bahn ab der 11. Klasse erstattet werden.
• Nachhilfe: „Nachhilfestunden“ können finanziert werden, wenn sie neben schulischen Angeboten zusätzlich erforderlich sind. Den Bedarf muss die Schule bestätigen. Hier ist ein Antrag notwendig, diesen finden Sie auf www.frankfurt.de, Suche: Lernförderung
• Mittagessen in der Schule und Kita: Die Kosten für das gemeinsame Mittagessen werden übernommen, wenn Schule, Kindertagesstätte oder Tageseltern ein entsprechendes Angebot bereithalten.
• Bis 18 Jahre: Für Aktivitäten in der Freizeit (z.B. Sportverein, Musikschule) pauschal mit 15 Euro pro Monat
Hinweis: Nur für die Nachhilfe ist ein Antrag notwendig. Für alle anderen Leistungen reicht eine schriftliche Mitteilung an die zuständige Behörde mit entsprechenden Nachweisen.

Sie sind nicht sicher, ob Sie Anspruch haben? Nachfragen lohnt sich.
Schreiben Sie uns oder rufen Sie an: Bildung-Teilhabe@stadt-frankfurt.de;
Hotline 069-212-33133. Die Zeiten der Hotline sind: Montag bis Donnerstag 8 – 12 und 13 – 15 Uhr und Freitag 8 – 12 Uhr.
Ihre Ansprechpersonen finden Sie im Jugend- und Sozialamt Frankfurt oder für den Fall, dass Sie Bürgergeld bekommen – im Jobcenter der Stadt.

Informationen gibt es auch unter www.frankfurt.de (Suche: BuT) oder hier QR-Code des But_Flyers einfügen

Bildung und Teilhabe darf nicht vom Einkommen der Eltern abhängen. Finanzielle Unterstützung ist Ihr gutes Recht, sagen Sie es gerne weiter.

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