Vorgezogene Bundestagswahl – Frankfurt bereitet sich auf den 23. Februar vor
Nach dem Auseinanderbrechen der Ampelkoalition wird am 23. Februar wieder eine Wahl notwendig, um über den neuen, 21. Bundestag zu entscheiden.
Die meisten Wahlbenachrichtigungen an über 60 Millionen Wahlberechtigte in ganz Deutschland für die vorgezogene Bundestagswahl sind schon verschickt. In Frankfurt laufen auch alle weiteren Vorbereitungen auf Hochtouren. Die Stadtverwaltung hat bereits zahlreiche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer rekrutiert und Wahlräume ausgewählt.
Das Frankfurter Stadtgebiet ist für die Bundestagswahl in zwei Wahlkreise mit der Nummerierung 181 (Frankfurt am Main I) und 182 (Frankfurt am Main II) eingeteilt:
- Wahlkreis 181 – Frankfurt am Main I beinhaltet die Stadtteile:
Altstadt, Bahnhofsviertel, Bockenheim, Dornbusch, Eschersheim, Gallus, Ginnheim, Griesheim, Gutleutviertel, Hausen, Heddernheim, Höchst, Innenstadt, Nied, Niederursel, Praunheim, Rödelheim, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach, Westend, Zeilsheim. - Wahlkreis 182 – Frankfurt am Main II beinhaltet die Stadtteile:
Bergen-Enkheim, Berkersheim, Bonames, Bornheim, Eckenheim, Fechenheim, Frankfurter Berg, Harheim, Kalbach-Riedberg, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Niederrad, Nordend, Oberrad, Ostend, Preungesheim, Riederwald, Sachsenhausen, Schwanheim, Seckbach.
Die nummerische Bezeichnung der beiden Frankfurter Wahlkreise hat sich seit der letzten Bundestagswahl verändert, der grundsätzliche Zuschnitt ist jedoch unverändert.
Am Wahltag sind die Wahllokale von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Der zugeordnete Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigung deutlich aufgedruckt. Die Wahlräume befinden sich in der Regel in der Nähe der eigenen Hauptwohnung. Der Einfachheit halber ist zum Wählen die Wahlbenachrichtigung mitzubringen. Zusätzlich sollte auch ein amtliches Ausweisdokument bereitgehalten werden, da der Wahlvorstand deren Vorlage verlangen kann. Die Wahlbenachrichtigung wird vom Wahlvorstand einbehalten. Falls die Wahlbenachrichtigung verloren oder vergessen wurde, ist es auch möglich, im zugeordneten Wahlraum ohne Wahlbenachrichtigung zu wählen. Voraussetzung dafür ist, dass die Person im Wählerverzeichnis eingetragen ist und ein amtlicher Ausweis bereitgehalten wird.
Sie können Ihre Stimme alternativ auch per Briefwahl abgeben. Mittels Wahlbenachrichtigung oder online ist die Beantragung entsprechender Unterlagen möglich.
Die Parteien befinden sich mitten im Wahlkampf und versuchen ihre Stärken herauszustellen. Wer sich aufgrund zahlreicher Informationen und Eindrücke bei einer Entscheidung noch schwertut, kann beim Wahl-o-mat Hilfe finden. Hier können Sie mittels Fragebogen ihre Übereinstimmungen mit den Parteien herausfinden und sie miteinander vergleichen.
In jedem Fall spielt Frankfurt, als eine der größten Städte Deutschlands, eine wichtige Rolle bei dieser Wahl und so auch Ihre Stimme. Alle Bürgerinnen und Bürger sind deshalb aufgerufen, ihre Stimme abzugeben und die Zukunft des Landes mitzugestalten.
Nutzen Sie Ihr Wahlrecht am 23. Februar 2025!