Beratung für Bürger*innen mit Hörsehbehinderung und Taubblindheit

FRANKFURT | In Hessen leben ca. 2.500 Menschen, die zugleich nicht gut hören und sehen können. Die Wahrnehmung ihrer Umwelt reicht oft nur eine Armlänge, viele alltägliche Aufgaben sind nur in Begleitung möglich. Die wenigsten werden taubblind geboren. Vielmehr sind es Krankheiten, Syndrome und Unfälle, die dazu führen, dass Hör- und Sehsinn teilweise oder ganz verloren gehen.

„Diese Situation verändert das Leben. Wir begleiten die Menschen dabei, neue Perspektiven zu entwickeln“, erklären die Beraterinnen Lena Schmidt und Klara Bellinger. Aus diesem Grund haben das Hessische Sozialministerium und die Deutsche Blindenstudienanstalt die „Hessische Beratungsstelle für Menschen mit Taubblindheit und Hörsehbehinderung“ ins Leben gerufen.

Ziel ist es, mehr Teilhabe für Betroffene zu ermöglichen, Angehörige zu entlasten und Fachkräfte zu informieren. Die Beraterinnen unterstützen bei sozialrechtlichen Ansprüchen, Antragsverfahren für Hilfsmittel und in der Kommunikation mit Ämtern. Sie sind bundesweit vernetzt, stellen Kontakte zu Bildungs- und Berufsangeboten her und geben Tipps für die Freizeit.

Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich. Sie kann in Frankfurt, Marburg, online, telefonisch oder bei einem Hausbesuch stattfinden. Bei Bedarf werden Gebärdensprachdolmetschende organisiert.

Sie erreichen Klara Bellinger und Lena Schmidt unter 069 130148 38, auf dem Handy, per SMS oder Signal unter 0175 3454926 oder per E-Mail unter tbl-beratung@blista.de.

Titelbild (v.l.):  Leitung Ute Mölter, Beraterin Klara Bellinger, Staatssekretärin Manuela Strube, Beraterin Lena Schmidt.

(Text: PM / Foto: Blista)

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