Zum Jahreswechsel geht die Zuständigkeit für die Verwaltungsleistung Bewohnerparkausweis vom Ordnungsamt auf das Straßenverkehrsamt über. Dies ist notwendig, da die Stadtverordnetenversammlung am 20. Juli mit § 3615 beschlossen hatte, die Einnahmen zur Deckung der Kosten für die Unterhaltung von Verkehrsanlagen einzusetzen – hierzu müssen diese im selben Dezernatsbudget wie die Ausgaben vereinnahmt werden.

Neben dem – weit überwiegend genutzten und bewährten – Onlineverfahren mit Selbstausdruck war es beim Ordnungsamt bislang auch möglich, anlässlich eines ohnehin anstehenden Besuchs im Servicezentrum Rund ums Auto auch noch schnell einen Bewohnerparkausweis mit zu beantragen.

Aufgrund der bevorstehenden Änderungen in der Zuständigkeit und des notwendigen Umzugs der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfällt diese Möglichkeit. Es wird darum gebeten, das Onlineverfahren zu nutzen.

Persönliche Vorsprachen werden zukünftig nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sein.

Alle notwendigen Informationen und Links rund um den Bewohnerparkausweisen finden sich auch weiterhin unter frankfurt.de/bewohnerparken.

(Text: PM Stadt Frankfurt / Foto: Michael Jenisch)

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