Mit Oberbürgermeister Peter Feldmann auf Flusskreuzfahrt
DER FRANKFURTER – zwei Leser – exklusiv mit dabei

FRANKFURT I Demokratie- und Weingeschichte in unserer Region sind die Themen, die Oberbürgermeister Peter Feldmann auf einer exklusiven Flusskreuzfahrt von Frankfurt in den Rheingau, vorstellen wird. Während dieser zwei Tage sind die Gäste zu den unterschiedlichsten Zeitreisen eingeladen. Montagmorgen geht es mit dem Schiff der Primus-Linie los. Das erste Ziel ist Höchst und die Führung durch den Bolongaropalast. Hier lernen die Gäste Neues über Romantiker und Demokraten. Weiter geht es nach Eltville. Eine Altstadtführung vermittelt tiefere Einblicke in Wein und Kultur. Das Bretanohaus in Oestrich Winkel öffnet seine Türen mit einer Führung. Weiter geht es mit dem Schiff nach Assmannshausen. Ab 20 Uhr geht es zum Abendessen mit Übernachtung im Hotel Krone.

Das Niederwalddenkmal ist ein Ziel der Reise. Foto: Pixabay

Dort wird auch das Zimmer des Dichters Ferdinand Freiligrath zu besuchen sein. Mit dem Bus geht es dann zum Niederwalddenkmal. Dort sind Information gepaart mit einem herrlichen Blick in den Rheingau. Hallgarten ist das nächste Ziel. Was sich hinter dem „Hallgartener Kreis“ verbirgt, erfahren die Gäste in einem Vortrag. In Hochheim könnte es weinselig werden, denn die Führung durch das Weingut der Stadt Frankfurt bildet den Abschluss der Bildungsreise.

Mehr Informationen
Organisiert wird dieses Reiseangebot durch die Tourismus+Congress GmbH. Eine Buchung und weitere Informationen erhalten Interessierte beim Frankfurter Tourismusbüro: 069 247455-400 oder www.frankfurt-tourismus.de.

Wer gewinnt die Reise für 2 Personen?

Zwei Tage voller Informationen in Begleitung von Oberbürgermeister Peter Feldmann könnte einer unserer Leser erleben. Die beschriebene Reise für zwei Personen gewinnt ein Leser oder eine Leserin, wenn eine kurze eMail mit dem Stichwort „Flusskreuzfahrt“ und seiner Adresse an info@der-frankfurter.de gesendet wurde. Einsendeschluss ist 19. Oktober. Der Gewinner wird per Los gezogen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(Text Beate Tomann / Fotos  Pixabay)

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